Widerrufsrecht bei Lebensmitteln
Lebensmittel sind gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 5 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ein erneutes in Verkehrbringen von Lebensmitteln ist laut der Hygieneverordnung verboten. Somit ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Ausschlussrecht Kundenspezifikation
§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB sieht vor, dass das Widerrufsrecht nicht besteht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten werden würde.